Dirk Hilbert
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Albrecht Pallas
Ich werde dafür sorgen, dass der Beschluss des Stadtrates, fünf Grundstücke pro Jahr für Bauherrengemeinschaften oder neue Mietergemeinschaften zur Verfügung zu stellen,auch wirklich umgesetzt wird. Ich will Verfahren öffnen, dass auch etwa Projekte des Miethäusersyndikats oder kleinere Genossenschaften sich an Ausschreibungsprozessen Prozess beteiligen können. Gerade auch die Entwicklung des Alten Leipziger Bahnhofs bietet hierfür Chancen. Im Landtag habe ich dafür gesorgt, dass mit Unterstützung des Landes gerade ein sachsenweites Beratungsnetzwerk entsteht. Zukünftig möchte ich bspw. auch das Bauforum Dresden mit kommunalen Mitteln bei seiner wichtigen Beratung für kooperative Wohnprojekte unterstützen.
Eva Jähnigen
Ich will weiterhin auf eigenen Grundstücken der Stadt, die sich aus städtebaulichen Gründen nicht zum Mietwohnungsbau eignen, Angebote für Bauherr*innengemeinschaften oder Gemeinschaftswohnprojekte (Mieter*innengemeinschaften, generationenübergreifendes Wohnen u. a.) nutzen und hierfür Beratungsmöglichkeiten für Interessent*innen anbieten. Verbinden möchte ich die Entscheidungskriterien für die Vergabe dieser Grundstücke mit Planungen und Vergabekriterien, die dem Bauen in einer klimaneutralen Stadt und mit klimawandelangepasster Bauweise entsprechen.
André Schollbach
Hierzu sollen entsprechende Erbbaurechte für Bauherrengemeinschaften ausgeschrieben werden.
Dr. Martin Schulte-Wissermann
Wenn ich Bürgermeister werde, werde ich durchsetzen, dass mindestens 10% aller Grundstücke an Baugemeinschaften und gemeinwirtschaftliche Wohnprojekte vergeben werden. Zusätzlich muss die Vergabe nach einer sozialen Anforderungsmatrix und nicht allein aufgrund der Höhe des Pachtzins erfolgen. In dieser Anforderungsmatrix können Parameter der spezifischen Nutzung (z.B. ‘Mehrgenerationenhaus’ oder ‘Inklusives Wohnen’) oder auch der Rechtsform (z.B. Bauherrengemeinschaften oder Mietergemeinschaften) gefordert sein. Zusätzlich kann das folgende (in Dresden bislang weitgehend ignorierte Mittel) genutzt werden: Investoren größerer Bauprojekte müssen nicht zwingend die Sozialbauquote (s. Frage 4) selbst erbringen. Sie kann ebenso durch die WiD, durch Genossenschaften oder Bauherrengemeinschaften erfolgen. Hierauf muss bei den Verhandlungen im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen mehr Gewicht gelegt werden, da mit einer Auslagerung des Sozialbaus die Frist der Sozialbindung verlängert oder gar unbegrenzt verstetigt werden kann.
Jan Pöhnisch
Ich denke da an ein Brunch, wo sich Bauherren und Mieter auf Augenhöhe begegnen und austauschen können. Ich weiß auch schon, was ich bei so einer Gelegenheit anziehen würde.
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