Die Wahl

Am 12. Juni und 10. Juli 2022 finden in Dresden Wahlen statt. Gewählt wird ein:e neue:r Oberbürgermeister:in, das Oberhaupt der Stadtverwaltung.

Wen kann ich zur Oberbürgermeister:in wählen?

Zur Oberbürgermeister:inwahl treten insgesamt 9 Kandidat:innen an. Diese haben wir für euch kurz auf unserer Kandidaturen-Seite vorgestellt. Auf unserer Themen-Seite könnt ihr mehr über die inhaltliche Position der Kandidat*innen erfahren

Wer darf zur Oberbürgermeisterwahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben. Hiervon ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht und Stimmrecht nicht besitzt.

Wie kann ich wählen?

Am Wahltag am 12. Juni (erster Wahlgang) und am 10. Juli (zweiter Wahlgang) können alle wahlberechtigten Bürger:innen in der Zeit von 8 – 18 Uhr in ihrem Wahllokal wählen gehen. Dabei sollten man bestenfalls die Wahlbenachrichtung und ein Ausweisdokument mitbringen.

Die Wahlbenachrichtigung sollten alle wahlberechtigten Bürger:innen bis zum 22. Mai erhalten. Diese enthält auch die Information darüber, wann und wo man wählen kann.

Foto von Edmond Dantès von Pexels

Außerdem kann man auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung sowie online oder per Mail ab dem 02. Mai Briefwahlunterlagen beantragen. So ist es auch möglich zu wählen, wenn man am Wahltag verhindert ist. Außerdem richtet die Stadt ab dem 16. Mai ein Sofort-Briefwahllokal in der Theaterstr. 11 ein. Dort kann Mo – Fr in der Zeit von 8 – 18 Uhr vor Ort gewählt werden. Alle Infos können auch auf der Webseite der Landeshauptstadt nachgelesen werden.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verloren hat, kann bei der Stadt außerdem einen Wahlschein beantragen. Dieser ermöglicht es, bei der Oberbürgermeister:innenwahl in einem beliebigen Wahllokal im Stadtgebiet wählen zu gehen.

Warum gibt es zwei Wahltermine?

In den sächsischen Gemeinden ist die Wahl der Oberbürgermeister:innen so geregelt, dass nur wer den ersten Wahlgang mit einer absoluten Mehrheit (mindestens 50 % der gültigen, abgegebenen Stimmen) gewinnt, auch Oberbürgermeister:in wird.

Wenn kein:e Kandidat:in im ersten Wahlgang 50 % erreicht, muss frühestens nach zwei, aber spätestens nach vier Wochen, ein zweiter Wahlgang erfolgen. In diesem Wahlgang ist eine einfache Mehrheit ausreichend um Oberbürgermeister:in zu werden. Die Kandidat:innen des ersten Wahlgangs haben die Möglichkeit bis zum 5. Tag vor der Wahl zurückzutreten. In der Regel treten viele der im ersten Wahlgang schlechter abgeschnittenen Kandidat:innen zurück und unterstützen andere, sodass beim zweiten Wahlgang oft deutlich weniger Kandidat:innen auf dem Wahlzettel stehen.

Dabei handelt es sich, wie oft behauptet, nicht um eine Stichwahl. Denn alle Kandidaten haben, im Gegensatz zu einer Stichwahl, die Möglichkeit auch im zweiten Wahlgang wieder anzutreten.

Was sind die Aufgaben eines/einer Oberbürgermeister:in?

Der/Die Oberbürgermeister:in ist Vorsitzende:r des Stadtrates und dessen beschließender Gremien, wie z.B. Ausschüsse. Außerdem leitet ein:e Oberbürgermeister:in die Stadtverwaltung und ist damit für die innere Organisation, laufende Geschäfte sowie die Repräsention nach außen verantwortlich und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates und dessen Gremien. Außerdem ist er/sie für Rechtmäßigkeit des Handelns der Verwaltung und des Stadtrates verantwortlich.

Da die Aufgaben in einer größeren Stadt oft zu viel für eine Person sind, gibt es in Dresden 7 beigeordnete Bürgermeister*innen, welche vom Stadtrat für eine Dauer von 7 Jahren gewählt werden. Sie sind dem Oberbürgermeister unterstellt, haben aber ihre eigenen Fachbereiche, in denen sie die Verwaltung leiten.

Wie ist die Stadtverwaltung organisiert?

Die Stadtverwaltung ist nach ihren Aufgaben in viele einzelne Ämter unterteilt. Ämter mit ähnlichen oder voneinander abhängigen Aufgaben werden zu Geschäftsbereichen zusammengefasst. Jeder Geschäftsbereich hat dabei eine:n beigeordnete:n Bürgermeister:in als Leitung. Diese werden vom Stadtrat gewählt, sind aber dem/der Oberbürgermeister:in unterstellt und weisungsgebunden. Auch der/die Oberbürgermeister:in hat ihre eigenen Ämter und Beauftragte, die ihm/ihr direkt unterstellt sind.

Über den Ämtern und Geschäftsbereichen stehen Oberbürgermeister:in und Stadtrat, als von den Bürgern der Stadt gewählte Vertreter:innen. Im Stadtrat, dem auch der/die Oberbürgermeister:in angehört, werden die wichtigen Entscheidungen über das Handeln der Stadtverwaltung getroffen. Dort kann der/die Oberbürgermeister:in Verwaltungsvorlagen und die Stadträtinnen und Stadträte ihre Anträge anbringen. An die Entscheidungen des Stadtrates sind sowohl Oberbürgermeister:in als auch die Verwaltung gebunden. Dabei hat aber der/die Oberbürgermeister:in einige Sonderrechte und Befugnisse. So kann und muss zum Beispiel ein Einspruch erhoben werden, sollten Entscheidungen des Stadtrates rechtswidrig sein.

Geschäftsverteilungsplan der Landeshauptstadt Dresden, Quelle: dresden.de

Wer darf sich als Kandidat:in aufstellen lassen?

Aufstellen dürfen sich Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die das 18. aber nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen.

Wie wird man Kandidat:in?

Nachdem die Wahltage durch den Stadtrat bestimmt und anschließend durch die Stadt öffentlich bekannt gemacht wurden, können alle Parteien, Wahlvereinigungen und Einzelpersonen einen Wahlvorschlag aufstellen und bei der Stadt einreichen.

Nachdem alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit hatten, ihre Wahlvorschläge einzureichen und ggf. ihre Unterstützungsunterschriften zu sammeln, entscheidet das ebenfalls vom Stadtrat gewählte Gremium des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung oder Ablehnung der Wahlvorschläge. Diese werden dann ebenfalls, wie die Wahltermine, öffentlich bekannt gemacht.

Einige Bewerber müssen vorher sogenannte Unterstützungsunterschriften ableisten. In Dresden sind das insgesamt 240 pro Bewerber, welche von wahlberechtigten Bürger:innen im Bürgerbüro in der Altstadt geleistet werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass es in der Stadt Dresden ein ausreichendes Interesse an den jeweiligen Wahlvorschlägen gibt und am Ende nicht unzählige Kandidat*innen auf dem Wahlzettel stehen und die Wähler womöglich überfordern. Alle bereits im Stadtrat oder Landtag vertretenen Wählervereinigungen oder Parteien sowie der/die amtsinhabende Oberbürgermeister:in sind von dieser Hürde ausgenommen.

Wann beginnt der Wahlkampf?

Ab dem 36. Tag vor der Wahl beginnt die Vorwahlzeit. In diesem Zeitraum dürfen die Bewerber*innen in der Landeshauptstadt Dresden ihre Wahlplakate aufhängen, idealerweise die Bürger:innen über ihre Positionen informieren und um Stimmen werben.

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