EU-Parlamentspräsidentin schreitet ein gegen Krah-Werbung

Die Präsidentin des Europaparlaments Roberta Metsola schreitet gegen die illegale Verwendung von Werbemitteln des Europaabgeordneten Maximilian Krah im Dresdner Oberbürgermeisterwahlkampf ein. In einer Email an die „Wahlinitiative OB2022 – Das geht besser!“ heißt es:

„According to applicable rules, expenditure on political and information activities conducted by Parliament’s political groups in connection with the European Union’s political activities cannot be used to finance any form of European, regional or local electoral campaign.”

[„Nach den geltenden Vorschriften dürfen die Ausgaben für politische und Informationstätigkeiten, die von den Fraktionen des Parlaments im Zusammenhang mit den politischen Tätigkeiten der Europäischen Union durchgeführt werden, nicht zur Finanzierung von Wahlkämpfen auf europäischer, regionaler oder lokaler Ebene verwendet werden.“]

Roberta Metsola, Präsidentin des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin hat umgehend den Finanzdirektor des EU-Parlaments eingeschaltet, um den Fall zu prüfen.


Frau Metsola reagierte damit auf den Umstand, dass Krah im OB-Wahlkampf in Dresden EU finanzierte Werbemittel einsetzt. So ließ Krah Prospekte mit seiner Halbzeitbilanz im EU-Parlament flächendeckend verteilen und Großplakate aufstellen. Diese wurden eindeutig über die Fraktion “Identität & Demokratie” aus Steuermitteln finanziert. Nach Angaben von Tom Rodig, einer der Sprecher der Wahlinitiative, ließ sich Krah „in fünfstelliger Höhe seinen Wahlkampf aus öffentlichen Kassen finanzieren“.


Darüber hatte die Initiative am 18. Mai die Präsidentin informiert. Rodig weiter: „Wir sind erfreut, wie schnell in diesem Fall die europäischen Mühlen gemahlen haben.“ Für Rodig, auch Hauptautor der von der Initiative herausgegebenen Dokumentation „Krah – eine Enthüllung“, ist dieser Vorgang ein weiteres Beispiel dafür, „wie Krah mit Täuschungen und Lügen Politik betreibt.“ Krah hatte auf Anfrage von TAG24 (Artikel vom 24.5.22) u.a. behauptet, dass die Verwendung der Werbemittel rechtens und mit der EU-Verwaltung abgestimmt sei.

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