Dirk Hilbert und seine Schwarze Kasse

Wieviel kostet ein OB-Wahlkampf? Und wer finanziert ihn? Fragt man die Politikwissenschaft, dann haben wir es hier mit sehr entscheidenden Fragen zu tun, die den demokratischen Ablauf einer Wahl betreffen. Denn woher jemand seine Spenden für eine Kandidatur nimmt, spielt in der Wahlentscheidung eine große Rolle. Finanzieren mehrheitlich Privatpersonen, also zum Beispiel die Omi von nebenan, den Wahlkampf oder sind es große Unternehmen, die sich womöglich nach der Wahl für sie passende politische Entscheidungen erhoffen? Oder unterstützen sogar ausländische Gruppen und Personen einen bestimmte Kandidat:innen? Eine Frage, die nicht nur in US-amerikanischen Präsidentschaftswahlkämpfen oder bei der AfD (siehe Krah-Buch, S. 37 „Illegale Wahlkampfspenden aus der Schweiz“) eine Rolle spielt.

Dirk Hilbert ist der aussichtsreiche Kandidat bei der OB-Wahl – und ausgerechnet er hält sich bedeckt in Bezug auf die Finanzierung seines Wahlkampfes. Auf Nachfrage von TAG24 heißt es, der Wahlkampf werde „über Spenden von Bürgern und Unternehmen finanziert“. Über 150 Spenden seien eingegangen. Wer genau gespendet hat, ist unbekannt. Hilbert lässt verlauten, dass er nicht auf „große Parteitöpfe und Apparate“ zugreifen könne. Er bedient damit das Bild des unabhängigen Kandidaten. Doch Belege für die vom ihm proklamierte „Unabhängigkeit“ liefert er nicht.

Möglich wird diese Intransparenz durch eine Lücke im deutschen Recht. Während Parteien eine sehr akribische Buchführung nachweisen und ab einer gewissen Höhe Spenden sogar umgehend öffentlich machen müssen, liegt der Fall bei Hilbert anders. Er hat sich vom Verein „Unabhängige Bürger für Dresden“ aufstellen lassen. Der Verein, obwohl er bei einer demokratischen Wahl mitwirkt, ist jeglicher öffentlichen Einsicht entzogen. Denn nach deutschem Recht sind der Wahlverein und seine Spender:innen lediglich „Vertragsparteien“, die zur Offenlegung von Geldflüssen nicht verpflichtet sind. So heißt bei der bekannten Parteienrechtlerin Heike Merten:

Über dieses Rechtsverhältnis [von Verein und Spendenden] müssen die Vertragsparteien zunächst einmal schon aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Einzelheiten öffentlich machen. Für die Wahlberechtigten und die politische Konkurrenz unklar bleibt damit aber, wer mit welchen Mitteln und in welcher Höhe den Wahlkampf eines Kandidaten unterstützt und ihm damit möglicherweise auch ins Amt verholfen hat. Dies ist bei einer nach demokratischen und rechtsstaatlichen Standards durchzuführenden Wahl kaum hinnehmbar.

Merten, “Kandidatenspenden: Einblicke in die Grauzone” (2020)

Hilbert ist also in keiner Weise verpflichtet, die Geldquellen seines mit Sicherheit sehr kostspieligen Wahlkampfes zu verraten. Und wie hoch die Kosten wirklich sind, dazu schweigen Hilbert und sein Wahlverein. Sicher ist: Weil er keinen „Apparat“ hat, also Parteimitglieder, die üblicherweise für das Hängen von Plakaten bereit stehen, muss er professionelle Plakatierfirmen beauftragen. Und damit wird sein Budget deutlich höher ausfallen, als das von Pallas (SPD) oder Jähnigen (GRÜNE), die nach eigenen Angaben jeweils über 100.000 Euro ausgeben. Doch wieviel genau, und vor allem von wem das Geld kommt, bleibt im Dunkeln. Wahrlich, eine Schwarze Kasse.

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