„Wie wählen?“ zum zweiten Wahlgang am 10. Juli

Dresden hat gewählt. Doch nur 47 Prozent der Wahlberechtigten haben sich für den Gang zur Wahlurne oder für die Briefwahl entschieden. Mehr als die Hälfte hat gar nicht gewählt. Ob dies am guten Wetter, am zugegeben sehr ereignisarmen Wahlkampf oder dem generellen Verdruß gegenüber der politischen Führung in Dresden liegt, können wir in der Kürze der Zeit nicht bewerten. Wir möchten lieber zeigen, wie es geht. Darum widmen wir uns heute dem Verfahren zum zweiten Wahlgang und was es dabei zu beachten gibt.

Es gibt keine Stichwahl in Sachsen!

Viele Menschen glauben, zur zweiten Wahlrunde würden nur die besten beiden Kandidierenden auf dem Wahlzettel stehen. Ein solches Stichwahl-Verfahren gibt es bei anderen Wahlen durchaus, zum Beispiel bei der Präsidentschaftswahl in Frankreich. Doch in Sachsen, und damit auch Dresden, ist dem nicht so!

Genau genommen müssen die Bewerber, die nicht mehr zum zweiten Wahlgang antreten wollen, explizit ihre Kandidatur zurückziehen. Das geht bis fünf Tage nach der Wahl, also bis Donnerstag, dem 16. Juni. Wir werden, sobald das Feld der Kandidierenden klar ist, noch einmal gesondert darüber berichten. In jedem Fall gilt: Wählen zählt! Auch im zweiten Wahlgang.

Zweiter Wahlgang am 10. Juli

Wie auch beim ersten Wahlgang sind die Wahllokale am Sonntag, dem 10.7. von 8-18 Uhr geöffnet. Alle für die erste Runde Wahlberechtigen sind auch beim zweiten Mal aufgerufen, ihre Stimme in die Wahlurne zu geben. Wer in der Zwischenzeit seine Wahlbenachrichtigung verloren/verlegt/verbaselt haben sollte, muss sich keine Sorgen machen: Wählen ist wie immer auch mit Vorlage eines Personalausweises möglich. Die Wahlbüros sind zudem dieselben wie in der ersten Runde.

Auch Briefwahl wieder möglich

Wer am Wahl-Sonntag verhindert ist oder nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann wie im ersten Wahlgang Briefwahl beantragen. Dazu beantragt man die Unterlagen auf folgende Weise:

– online auf der Seite der Stadt Dresden (Link)

– schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)

– per E-Mail an briefwahl@dresden.de

– persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Dresden (Theaterstraße 11-13, Raum 100, Öffnungszeiten: 9-18 Uhr)

Stichtag der Beantragung von Unterlagen ist der Freitag, 8. Juli 2022, 16 Uhr. Wer selber nicht beantragen kann, darf auch eine Vollmacht ausstellen und jemanden anderes zur Abholung der Unterlagen schicken.

Man erhält einen Stimmzettel, einen Umschlag für den Stimmzettel, sowie einen Wahlschein, der zusammen mit dem eingetüteten – und ausgefüllten! – Stimmzettel in einen amtlich gelben Umschlag gepackt wird. Der Versand ist kostenlos, man benötigt keine Briefmarke. Wer es versäumt seine Unterlagen rechtzeitig in den Briefkasten zu werfen, kann auch mit dem Wahlschein am Sonntag direkt in ein beliebiges Wahllokal gehen.

Alle Informationen dazu sind auch noch einmal hier auf der Seite versammelt. Dort befindet sich auch das Online-Formular für die Beantragung der Wahlunterlagen:

https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/ob-wahl/briefwahl.php

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